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Vom Ausland in Deutschland erben
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In unserer heutigen globalisierten Welt ist es nicht unüblich, dass Staatsangehörigkeit und Wohnsitz auseinanderfallen oder dass ausländische Staatsangehörige in Deutschland erben.
Offene Fragen und Probleme sind dabei vorprogrammiert. Umso wichtiger ist es, dass Erben hierbei einen kompetenten Partner in Deutschland haben.
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Warum kann erben mit Auslandsbezug kompliziert sein?
Global gesehen existieren viele verschiedene Erbrechtsgestaltungen. Welches Erbrecht davon zur Anwendung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Während die einen Staaten auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten abstellen, ist für die anderen der Aufenthaltsort der Erbsachen, etwa der Standort von Konten oder Immobilien maßgeblich. In wieder anderen Rechtskreisen ist der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers der maßgeblich Anknüpfungspunkt.
Hinzu kommt, dass es nur relativ wenige bilaterale Abkommen zur Vereinfachung von Erbfällen gibt. So ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob ein Erbfall innerhalb der EU stattfindet oder ob sich die Beziehung zu einem Erbfall in Deutschland aus einem Drittstaat ergibt.
Unsere Inhalte in der Ãœbersicht
- Welches Erbrecht gilt bei einem Erbfall in Deutschland?
- Welches Gericht bei einem Erbfall vom Ausland aus in Deutschland zuständig?
- Kann der Erblasser beeinflussen, welches Erbrecht zur Anwendung kommt?
- Wie erfahre ich im Ausland von meinem Erbe in Deutschland?
- Wie kann ich nachweisen, dass ich Erbe bin?
- Wozu benötige ich einen Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis?
- Kann ich das Erbe auch ausschlagen?
- Wo müssen Erbschaftssteuern gezahlt werden?
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Welches Erbrecht gilt bei einem Erbfall in Deutschland?
Grundsätzlich gilt in einem solchen Fall das deutsche Erbrecht. Zwar kommt es nach dem deutschen Erbrecht vordergründig darauf an, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte. Diese Regelung wird jedoch bei internationalem Bezug durch die EU-Erbrechtsverordnung überlagert. Nach dieser kommt es darauf an, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Dies wird bei einem Erbfall in Deutschland regelmäßig auch dort gewesen sein.
Sofern sich das gesamte Vermögen des Erblassers in Deutschland befindet, kommt es im Hinblick auf das geltende Erbrecht zumindest insoweit zu keinen weiteren Komplikationen. Befindet sich jedoch ein Teil des Vermögens im Ausland, kann es unter Umständen zu einer Aufspaltung des Nachlasses kommen. Entscheidend hierfür ist, in welchem Staat sich das Vermögen befindet und welches Erbrecht dort gilt.
Gehört dem Erblasser neben seinem Vermögen in Deutschland etwa eine Immobilie in der Türkei oder in Frankreich, findet eine solche Aufspaltung des Erbrechts statt. Denn nach dem Erbrecht der Türkei und Frankreichs kommt es auf die Belegenheit der Erbsache an. In diesen Fällen gilt für das Vermögen in Deutschland das deutsche Erbrecht und für die Immobilie im Ausland das dort geltende Erbrecht. Durch das im jeweiligen Staat geltende internationale Erbrecht wird dann das genauere hierzu geregelt.
Welches Gericht bei einem Erbfall vom Ausland aus in Deutschland zuständig?
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers. Sofern der Erblasser keinen festen Wohnsitz hatte, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Sollte in Ausnahmefällen auch ein solcher gewöhnlicher Aufenthalt nicht festgestellt werden können, ist das Nachlassgericht Schöneberg in Berlin zuständig.
Kann der Erblasser beeinflussen, welches Erbrecht zur Anwendung kommt?
Tatsächlich kann der Erblasser in seinem Testament bestimmen, welches Erbrecht zur Abwicklung seines Nachlasses zur Anwendung kommen sollen. Dies ist ebenfalls seit dem Inkrafttreten der EU Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 möglich. Der rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist, ob auch eine Rechtswahl Testament vor diesem Zeitpunkt gültig ist, sollte im Zweifelsfall ein erneutes Testament mit ausdrücklicher Rechtswahl erstellt werden.
Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht überall. Während das internationale Erbrecht innerhalb der EU eine solche Rechtswahl zulässt, sieht etwa das internationale türkische Erbrecht eine solche Möglichkeit der Rechtswahl nicht vor. Auch durch andere bilaterale Abkommen wurde diese Möglichkeit bisher nicht geschaffen. Demnach würde es auch in diesem Fall trotz der getroffenen Rechtswahl zu einer Aufspaltung des Nachlasses kommen.
Ob eine Rechtswahl im jeweiligen individuellen Einzelfall möglich ist, muss genau anhand des einschlägigen internationalen Erbrechts geprüft werden. Hierbei sollten Sie sich dringend von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.
Wie erfahre ich im Ausland von meinem Erbe in Deutschland?
Der einfachste Fall liegt vor, wenn Ihnen bereits bekannt ist, dass sie vom Erblasser im Testament als Erbe eingesetzt wurden oder wegen der gesetzlichen Erbfolge diesen beerben werden. In diesem Fall können Sie selbstständig tätig werden, sobald sie vom Tod des Erblassers erfahren.
In jedem Fall ist das Nachlassgericht von Amts wegen dazu verpflichtet, die Erben festzustellen und zu benachrichtigen. Sofern bei dem Erblasser ein Testament aufgefunden wird, muss dieses verpflichtend beim Nachlassgericht abgegeben werden. Andernfalls würde eine Straftat wegen Urkundenunterdrückung vorliegen. Sofern ein Testament bereits bei einem Notar oder dem Nachlassgericht hinterlegt ist, kann es unmittelbar auf dieses zugreifen. Im Falle des gesetzlichen Erbrechts werden die Erben auf Grundlage des Geburtenregisters ermittelt.
Insbesondere die Ermittlung von Erben im Ausland kann sich jedoch im Einzelfall als zeitaufwendig und schwierig erweisen. Dennoch ist das Nachlassgericht gegebenenfalls auch durch Einsetzung eines Nachlasspflegers dazu verpflichtet, jeden möglichen Erben zu ermitteln und zu benachrichtigen. Hierbei wird dem möglichen Erben auch das Testament oder falls mehrere existieren, sämtliche Testamente zukommen lassen.
Darüber hinaus besteht im Falle eine Erbengemeinschaft auch für die Miterben ein dringendes Interesse daran, sie von dem Erbfall zu unterrichten. Denn die Erbengemeinschaft kann nur gemeinschaftlich handeln. Würde die Erbengemeinschaft ohne sie eine Verfügung treffen, so wäre diese Verfügung unwirksam. Sie könnten dann entweder auf dem Rechtsweg gegen diese Verfügung vorgehen oder gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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Wie kann ich nachweisen, dass ich Erbe bin?
Hierzu gibt es zwei wesentliche Möglichkeiten. Zum einen können Sie durch Vorlage des Testaments oder Erbvertrags zusammen mit der Sterbeurkunde nachweisen, dass sie erbberechtigt sind. Dies ist jedoch gerade im Fall von Erbgemeinschaften eher unpraktikabel.
In der Praxis wird die Eigenschaft als Erbe regelmäßig durch den Erbschein nachgewiesen. Diesen stellt auf Antrag das Nachlassgericht aus. Im Erbschein wird genau aufgeführt, wer Erbe ist bzw. wer Teil der Erbengemeinschaft ist. Im Falle der Erbengemeinschaft wird im Erbschein auch genau aufgeführt, wer zu welchen Teilen erbt.
Darüber hinaus gibt es auch auf Grundlage der EU-Erbrechtsverordnung das europäische Nachlasszeugnis. Dieses ist innerhalb der EU insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten sinnvoll. Denn im Falle eines unterschiedlichen internationalen Erbrechts wird der deutsche Erbschein nicht in jedem Staat anerkannt. Jedenfalls innerhalb der EU ist daher das europäische Nachlasszeugnis vorzugswürdig.
Wozu benötige ich einen Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis?
Insbesondere wenn es um die Vermögensverwaltung bzw. die Weiterführung oder Abwicklung von Vertragsverhältnissen des Erblassers geht, müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen. Diesen Nachweis können Sie mit dem Erbschein erbringen. Dadurch wird es Ihnen möglich, Geld von den Bankkonten abzugeben, bestehende Verträge wie Zeitungsabonnements zu kündigen.
Auch im Hinblick auf Vermögen oder Immobilien im Ausland besteht die Möglichkeit, durch Vorlage des Dokuments die eigene Berechtigung nachzuweisen. Ob dieses jedoch anerkannt wird, hängt vom jeweils geltenden internationalen Erbrecht im betreffenden Landesrecht ab.
Kann ich das Erbe in Deutschland auch ausschlagen?
Diese Möglichkeit besteht. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn das Erbe überschuldet ist. Jedoch müssen hierbei zwingend die geltenden Fristen beachtet werden.
Diese Frist beträgt, wenn sie sich in Deutschland aufhalten, sechs Wochen. Halten Sie sich jedoch bei Beginn der Frist im Ausland auf oder hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland, dann verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem sie von dem Erbfall Kenntnis erlangen.
Wenn Sie also erst beispielsweise zwei Jahre nach dem Erbfall davon erfahren, dass sie Erbe geworden sind, haben Sie noch immer die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.
Wo müssen Erbschaftssteuern gezahlt werden?
Die Frage Erbschaftssteuer ist ein hochkomplexer Bereich, bei dem es auf viele Faktoren ankommt. Insbesondere bei Erbschaften mit Auslandsbezug kommt es im Regelfall zu einer Doppelbesteuerung.
Denn in Deutschland entfällt die Erbschaftssteuer auf das gesamte Vermögen im In- und Ausland. Eine Befreiung von der Erbschaftssteuer in Deutschland kommt nur in den Ausnahmen des § 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Betracht. Dies ist etwa der Fall, wenn sie sich als deutscher Staatsangehöriger länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufhalten und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass der Begriff „Wohnsitz“ sehr weit gefasst wird.
Das im Ausland belegene Vermögen wiederum löst regelmäßig auch eine Erbschaftssteuerpflicht in dem jeweiligen Staat aus. Dies ist der Fall, weil es zur Vereinheitlichung der Erbschaftssteuer so gut wie keine internationalen Abkommen gibt. So bestehen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland lediglich mit Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden, der Schweiz und in den USA.
Dadurch entsteht die Erbschaftssteuer einmal in Deutschland und fällt zusätzlich einmal in dem jeweils betroffenen anderen Staat an. In Einzelfällen besteht zwar zumindest die Möglichkeit, die in einem anderen Staat gezahlte Erbschaftssteuer bei der in Deutschland zu zahlenden Erbschaftssteuer in Abzug zu bringen. Ob dies möglich ist, muss jedoch im Einzelfall genau geprüft werden.
Es ist daher empfehlenswert, sich zur Steueroptimierung von einem erfahrenen Fachanwalt im Erbrecht beraten zu lassen.
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