
Der Tod eines nahen Angehörigen ist eine äußerst schwere Zeit, da neben der Herausforderung der Trauerbewältigung auch eine Flut an organisatorischen Aufgaben über die Hinterbliebenen hereinbricht. Hierunter fallen nicht zuletzt die Planung, Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, sowie deren finanzielle Bewältigung. Es gibt jedoch Möglichkeiten, bereits frühzeitig diese Angelegenheiten für sich selbst zu regeln.
Durch eine Bestattungsvorsorge können sie Ihren eigenen Wünschen entsprechend im Vorhinein die Organisation Ihrer eigenen Bestattung planen und deren Finanzierung sicher stellen.
Dadurch können Sie zum Einen gewährleisten, dass alles Ihren Wünschen entsprechend vonstatten geht, ohne diese Wünsche des Langen und Breiten mit Ihren Kindern besprechen zu müssen, und zum Anderen können Sie durch Ihre Vorplanung Ihre Hinterbliebenen sowohl wirtschaftlich als auch emotional entlasten.
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// Inhaltsübersicht
- Was kann man durch eine Bestattungsvorsorge bestimmen?
- Welche formellen Vorgaben gibt es?
- Wie funktioniert eine Bestattungsverfügung?
- Wie funktioniert ein Vorsorgevertrag?
- Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?
- Welche Alternativen gibt es außerdem?
Was kann man durch eine Bestattungsvorsorge bestimmen?
Ihr Recht, darüber zu bestimmen, was nach Ihrem Tode mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll, ist vollumfänglich, und wird nur durch gesetzliche Vorschriften des Staates eingegrenzt. Innerhalb dieser gesetzlichen Begrenzungen können Sie über alles selbst bestimmen:
Den Ort und die Art der Bestattung, den zeremoniellen Ablauf, sowie die Finanzierung all dessen.
In Deutschland werden zurzeit zwei Bestattungsarten praktiziert: Erdbestattung und Feuerbestattung. Erstere erfolgt durch die traditionelle christliche Grablegung. Letztere erfolgt durch Einäscherung. Mit der Asche kann anschließend auf verschiedene Weisen verfahren werden: Sie kann im Rahmen einer Urnenbeisetzung oder einer Waldbestattung beigesetzt, oder im Rahmen einer Luft- oder Seebestattung verstreut werden. Weitere Möglichkeiten sind Baumbestattung und Diamantbestattung. Zur Bestattung gehört jedoch nicht bloß die Verbringung des Körpers, sondern auch der zeremonielle Ablauf, die Aufbahrung, die Gestaltung einer Trauerfeier, usw. Über all dies können Sie, je nach Wunsch, in groben Zügen, oder in allen Einzelheiten bestimmen.
Darüber hinaus können Sie genau darüber verfügen, wie die Ihren Wünschen gemäße Bestattung finanziert werden soll, und dafür selbst Vorsorge treffen.
Welche formellen Vorgaben gibt es für die Bestattungsvorsorge?
Theoretisch können Sie einfach ein Blatt Papier und einen Stift zur Hand nehmen, und im Rahmen einer formlosen Denkschrift Ihre Wünsche formulieren. Diese gelten, wenn Sie sie mit Datum und Unterschrift versehen, als Willensbekundung, die zu berücksichtigen ist, sofern Sie im Falle Ihres Todes rechtzeitig gefunden wird. Wenn Ihnen jedoch daran gelegen ist, möglichst nicht nur Wünsche zu äußern, sondern tatsächlich die Organisation der Dinge, soweit dies möglich ist, selbst zu übernehmen, und gleichzeitig mit der Äußerung Ihrer Wünsche auch deren finanzielle Umsetzbarkeit zu gewährleisten, sollten Sie sich der Medien bedienen, die das deutsche Zivilrecht hierfür vorgesehen hat:
- Klärung organisatorischer Fragen durch eine Bestattungsverfügung.
- Planung der finanziellen Durchführung durch einen Vorsorgevertrag.
- Deckung der Kosten durch eine Sterbegeldversicherung.
Wie funktioniert eine Bestattungsverfügung?
Mit der Bestattungsverfügung bestimmen Sie, wie oben bereits geschildert, über Ort, Ablauf und Art und Weise Ihrer Bestattung. Dabei können Sie grobe Vorgaben machen, oder aber Ihre eigene Trauerfeier und Beisetzung vom Blumenschmuck bis zur Rednerliste in allen Details selbst bestimmen.
Idealerweise weisen Sie im Rahmen dieser Verfügung bereits darauf hin, wie und wo Sie die finanzielle Seite Ihrer Planung abgesichert haben.
Wie funktioniert ein Vorsorgevertrag?
Der Bestattungsvorsorgevertrag dient dazu, die Umsetzung der in Ihrer Bestattungsverfügung angegebenen Wünsche zu regeln. Er wird zwischen dem Betreffenden und dem Bestattungsinstitut seiner Wahl abgeschlossen und ist rechtlich (auch über den Tod hinaus) bindend, kann also im Todesfall weder durch den Bestatter, noch durch einen Erben oder andere Hinterbliebene in irgendeiner Form verändert werden.
Meist wird die konkrete Form des Vertrages entlang von Richtlinien aufgesetzt, die das Bestattungsinstitut selbst aufstellt. Zur Aushandlung des Vertrages und um sicher zu stellen, dass tatsächlich alles gemäß Ihren Wünschen gestaltet wird, können Sie Ihren Anwalt zur Beratung und Prüfung des Vertrags hinzuziehen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Im Vorsorgevertrag wird auch festgelegt, welche Kosten für die von Ihnen gewünschte Bestattung anfallen werden, und wie diese zu bezahlen sind. Sie können natürlich das Bestattungsinstitut bereits im Vorhinein bezahlen, dies ist jedoch nicht unbedingt ratsam. Sinnvoller ist es, die Bezahlung Ihren Hinterbliebenen zu überlassen, und lediglich dafür zu sorgen, dass das nötige Geld hierfür vorhanden ist. Eine Möglichkeit hierzu stellt der Abschluss einer Sterbegeldversicherung dar.
Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?
Die Sterbegeldversicherung wird als Teil des Vorsorgevertrages abgeschlossen und dient dazu, Ihren Hinterbliebenen die finanzielle Last Ihrer Bestattung abzunehmen.
Sie funktioniert wie eine Lebensversicherung, in die Sie ab Versicherungsabschluss regelmäßig einen vertraglich festgelegten Beitrag einzahlen, die Ihren Hinterbliebenen nach Ihrem Tode zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt wird. Hierzu müssen die anfallenden Kosten inklusive Grabpflege etc. natürlich im Vorhinein berechnet, und die Versicherungsbeiträge in der entsprechenden Höhe angesetzt und vereinbart werden. Auch hierbei kann Ihnen Ihr Anwalt helfen.
Welche Alternativen gibt es zur Bestattungsvorsorge?
Die Möglichkeiten, wie Sie, abgesehen von einer Sterbegeldversicherung, Ihre Bestattungskosten decken können, sind mannigfach. Es kommen die Einzahlung in ein Treuhandkonto, oder die Anlegung einer Sterbekasse, die selbständig die Ausrichtung der Beisetzung übernimmt, falls keine Hinterbliebenen vorhanden sind, sowie Lebensversicherungen und eine Koppelung der Altersvorsorge mit der Sterbeversicherung in Frage. Je nach Ihrer persönlichen Lebenslage bieten sich die eine oder die andere Alternative eher an. Um sich damit in allen Einzelheiten auseinander zu setzen, und alle Eventualitäten gegen einander abzuwägen, bedarf es unbedingt einer persönlichen Beratung durch einen Anwalt, dem Sie zunächst Ihre Situation darlegen, und der Ihnen dann anhand der Umstände konkrete Vorschläge unterbreiten kann.
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Über die Autoren
Dr. de Leve & Kersten
Dr. de Leve ist Fachanwalt für Erbrecht und wurde in diesem Bereich als Focus Top Anwalt ausgezeichnet. Rechtsanwalt Florian Kersten verfügt ebenso über eine jahrelange Erfahrung als Anwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei "Dr. de Leve & Kersten" befindet sich in Münster (Nordrhein-Westfalen). Von dort aus beraten und vertreten die Anwälte Mandanten bei den Themen Vorsorge, Werterhalt und Wertweitergabe aus ganz Deutschland.