
Wenn Sie zum Arzt gehen, um routinemäßig oder im Bezug auf ein bestimmtes Leiden behandelt zu werden, obliegt es Ihrer Entscheidung als Patient, welche Behandlungsmethoden oder sonstige medizinische Maßnahmen angewendet werden und welche nicht. Ihr behandelnder Arzt ist, sofern er eine Weisung von Ihnen erhält, daran gebunden. Doch was ist, wenn Sie einmal aus irgendwelchen Gründen, womöglich in einer lebensbedrohlichen Situation, nicht in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, und nach bestimmten Maßnahmen zu verlangen oder diese abzulehnen? Für diesen Fall gibt es die Patientenverfügung.
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Unsere Inhalte in der Ãœbersicht:
- Was ist eine Patientenverfügung?
- Warum ist das Verfassen einer Patientenverfügung sinnvoll?
- Unterschied zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?
- Wie setzt man eine Patientenverfügung auf?
- Was kann ich in einer Patientenverfügung bestimmen und was nicht?
- Welche Formalitäten gilt es zu beachten?
- Wann gilt eine Patientenverfügung?
- Kann ich eine Patientenverfügung ändern oder widerrufen?
- Muss sich ein behandelnder Arzt an meine Patientenverfügung halten?
- Wie stelle ich sicher, dass die Patientenverfügung beachtet wird?
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für den Fall, dass Sie durch schwere Krankheit, Unfall, Koma oder andere Umstände nicht in der Lage sind, Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung selbst mitzuteilen. Eine Verfügung ist im juristischen Sinne keine Vollmacht, sondern eine Anweisung im Sinne des Rechtes auf Selbstbestimmung, in diesem Falle für den behandelnden Arzt.
Warum ist das Verfassen einer Patientenverfügung sinnvoll?
Wenn Sie nicht (oder nicht mehr) in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, ist Ihnen, obwohl Sie ein Recht darauf hätten, die Möglichkeit genommen, zu entscheiden, wie mit Ihnen verfahren werden soll. Dann muss versucht werden, nach Ihrem „mutmaßlichen Willen“ zu handeln. Es bleibt an Ihren nächsten Angehörigen hängen, darüber zu spekulieren, was Sie wollen würden, und dann in diesem Sinne für Sie zu entscheiden. Dies betrifft im Zweifelsfall auch die Entscheidung, etwa lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen zu verlangen oder abzulehnen. Eine Entscheidung, die für Ihre Angehörigen ungeheuer belastend sein kann und womöglich trotzdem nicht Ihrem Willen entspricht. All das lässt sich durch eine Patientenverfügung vermeiden.
Was ist der Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung?
Die Patientenverfügung ist keine Vollmacht sondern eine Anweisung. Sie richtet sich an den behandelnden Arzt bzw. das Pflegepersonal. Eine Vorsorgevollmacht richtet sich dagegen an einen durch Sie bestimmten Bevollmächtigten, dem Sie bestimmte Befugnisse einräumen, die eher finanzieller als medizinischer Art sind. Eine Betreuungsverfügung bestimmt lediglich eine Betreuungsperson für Sie für den Fall, dass Sie darauf angewiesen sind, und richtet sich an das zuständige Gericht, das Ihnen andernfalls nach eigener Wahl eine Betreuungsperson stellen müsste.
Es ist sinnvoll, frühzeitig sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um auf alle Fälle, in denen Sie nicht mehr Ihre eigenen Interessen aktiv wahrnehmen können, vorbereitet zu sein.
Wie setzt man eine Patientenverfügung auf?
Wichtig ist, dass die Patientenverfügung präzise und unmissverständlich formuliert ist.
Sie kann eher allgemein gehalten sein, allerdings empfiehlt es sich, sie genau und bis ins Detail zu erarbeiten, um so wenig Raum für Spekulationen und Interpretationen zu lassen wie möglich. Im konkreten Falle muss nämlich durch das medizinische Personal geprüft werden, ob Ihre Patientenverfügung über die bestehende Situation etwas aussagt und dementsprechend Anwendung findet oder nicht.
Am besten beginnen Sie die Verfügung mit einer grundsätzlichen Darstellung Ihrer Wertvorstellungen und Ihrer Grundeinstellung zu ethisch-medizinischen Fragen. Hier können Sie darlegen, ob Ihnen im Zweifelsfall die Dauer oder die Qualität Ihres Lebens wichtiger ist und warum, welche Vorstellungen Sie am meisten ängstigen, ob religiöse Überzeugungen für Sie von ausschlaggebender Bedeutung sind usw.
Im Weiteren können Sie dann medizinische Maßnahmen nennen, die Sie in einer bestimmten Situation wünschen oder ablehnen, beispielsweise Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung, Organtransplantation, Bluttransfusion. Sie können auch Anweisungen dahingehend geben, wann Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Wiederbelebung eingeleitet oder beendet werden sollen.
Falls Sie sich in Detailfragen unsicher sind oder sich generell die Kompetenz nicht zutrauen, medizinische Maßnahmen korrekt zu beurteilen, lassen Sie sich durch Ihren Hausarzt beraten.
Was kann ich in einer Patientenverfügung bestimmen und was nicht?
Es obliegt allein Ihrer Entscheidung, welche Anweisungen Sie geben. Sie können bestimmen, dass alles getan wird, um Sie am Leben zu erhalten, oder auch, dass jedwede lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Des Weiteren können Sie genaue Anweisung geben, wie lange und wie viel zur Linderung etwaiger Beschwerden, wie Angst, Schmerzen, Atemnot etc. getan werden soll. Die einzige Ausnahme stellt entsprechend der aktuellen Rechtslage in Deutschland die Forderung nach aktiver Sterbehilfe dar. Einer solchen Anweisung darf der behandelnde Arzt nicht Folge leisten.
Welche Formalitäten gilt es zu beachten?
Ihre Patientenverfügung muss schriftlich (handschriftlich oder getippt) niedergelegt sein und Ihre Unterschrift tragen. Ansonsten gibt es für die Gestaltung keine Formvorgaben.
Um zu gewährleisten, dass sie zur Anwendung kommen kann, sollten Sie jedoch folgende Kriterien beachten:
- Ihren Namen und Ihre Adresse,
- eine Erklärung der Ihren Wünschen zugrundeliegenden Überzeugungen,
- mögliche Situationen, in denen die Patientenverfügung gelten soll,
- Ihre konkreten Wünsche bezüglich medizinischer Maßnahmen,
- Hinweise auf durch Sie gewählte Ansprechpartner, Bevollmächtigte o. Ä.,
- Ihre Unterschrift mit Datum.
Es gibt im Internet diverse „Muster“, die man ausdrucken und ausfüllen kann. Diese sind jedoch nur bedingt sinnvoll, da sie sehr allgemein gehalten sind und nur bestimmte Situationen und Maßnahmen nennen, die nicht unbedingt Ihre konkreten Wünsche widerspiegeln. Es lohnt sich daher, statt einen Vordruck auszufüllen, die Verfügung frei zu erstellen.
Wann gilt eine Patientenverfügung?
Je nachdem, wie weit Ihre Wünsche gehen, kann die Patientenverfügung erst zum Tragen kommen, wenn der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat, oder aber bereits, wenn Sie durch einen Unfall das Bewusstsein verloren haben, oder an Demenz erkrankt sind. Unter welchen Umständen die Patientenverfügung gelten soll, ist ebenfalls Ihre Entscheidung und sollte unbedingt unmissverständlich in der Patientenverfügung festgelegt sein.
Kann ich eine Patientenverfügung ändern oder widerrufen?
Solange Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, und mithin befähigt, Entscheidungen zu treffen und Unterschriften zu leisten, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit nach Belieben ändern oder komplett widerrufen. Achten Sie dabei allerdings darauf, sofort die Änderungen geltend zu machen, in dem Sie das Ganze neu formulieren, oder eine Änderung handschriftlich (mit Datum!) einfügen. In letzterem Fall müssen Sie der Unterschrift älteren Datums eine zweite mit aktuellem Datum hinzufügen, um die Änderung zu bestätigen. Übrigens schadet es nicht, bei schweren Erkrankungen oder vor Operationen Ihre Patientenverfügung noch einmal zur Hand zu nehmen, sie zu prüfen und gegebenenfalls, wenn sie ein älteres Datum trägt, durch eine aktuelle Neuunterzeichnung noch einmal zu bekräftigen.
Muss sich ein behandelnder Arzt an meine Patientenverfügung halten?
Alle Ihre Willensäußerungen, die als gesichert angenommen werden müssen, sind bindend für den behandelnden Arzt. Dies gilt bereits für vage, mündlich überlieferte Erklärungen und erst recht für schriftlich vorliegende Anweisungen. Um Missverständnissen vorzubeugen, lohnt es sich, so klar und präzise wie möglich zu formulieren und auf so viele Eventualitäten wie möglich einzugehen.
Der behandelnde Arzt muss jeder Weisung, die sich auf eine konkret bestehende Situation anwenden lässt, Folge leisten. Einzige Ausnahme hiervon ist, wie gesagt, die aktive Sterbehilfe.
Wie stelle ich sicher, dass die Patientenverfügung beachtet wird?
Sie können, etwa in Ihrer Brieftasche, einen Hinweis auf die Existenz und den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung bei sich tragen, sodass sie sofort bei Ihnen gefunden wird. Außerdem ist es sinnvoll, nahen Angehörigen, die bei Unfall oder Krankheit als Erste informiert würden, den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung zu nennen. Sie können auch beispielsweise in Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmen, dass im Falle einer Geschäftsunfähigkeit Ihrerseits Ihr Bevollmächtigter die Patientenverfügung aufbewahren und gegebenenfalls dem behandelnden Arzt vorlegen soll.
Außerdem können Sie Ihre Patientenverfügung gebührenpflichtig beim Deutschen Roten Kreuz hinterlegen.
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Über die Autoren
Dr. de Leve & Kersten
Dr. de Leve ist Fachanwalt für Erbrecht und wurde in diesem Bereich als Focus Top Anwalt ausgezeichnet. Rechtsanwalt Florian Kersten verfügt ebenso über eine jahrelange Erfahrung als Anwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei "Dr. de Leve & Kersten" befindet sich in Münster (Nordrhein-Westfalen). Von dort aus beraten und vertreten die Anwälte Mandanten bei den Themen Vorsorge, Werterhalt und Wertweitergabe aus ganz Deutschland.