
Der Tod eines nahen Angehörigen bedeutet normalerweise eine große emotionale Belastung. Doch zusätzlich zur Trauerbewältigung kommt eine Menge zu erledigender Dinge auf Sie zu:
Es gilt, die richtigen Stellen binnen vorgeschriebener Fristen vom Todesfall zu unterrichten, Unterlagen zu sammeln, sich um Verträge zu kümmern und so weiter.
Hierbei kann man leicht den Ãœberblick verlieren, und wichtige Dinge zu weit hinausschieben.
Wie in anderen Situationen im Leben, wo man hundert Dinge im Blick haben muss, bietet es sich an, eine Checkliste zu führen, und diese systematisch abzuarbeiten.
Im Folgenden haben wir für Sie eine solche Checkliste für den Sterbefall erstellt, die nach Dringlichkeit geordnet ist.
Sie haben individuelle Fragen zum Erbrecht oder benötigen einen Partner für die rechtssichere Ausgestaltung?
Hilfe vom Anwalt für Erbrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen!
- Focus Top Anwalt für Erbrecht
- Bundesweite Vertretung
- Pragmatische Lösungen

// Inhaltsübersicht
- Unverzüglich zu Erledigen
- Innerhalb von 24 Stunden
- Innerhalb von 3 Tagen
- Innerhalb einer Woche
- Innerhalb von 3 Monaten
Nach dem Todesfall unverzüglich zu Erledigen
Notruf und Totenschein
Über den Notruf 112 einen Arzt verständigen, Totenschein beantragen. Wenn die Person zuhause verstorben ist, verständigen Sie umgehend einen Arzt, der eine Leichenschau vornehmen und einen Totenschein ausstellen kann. Diesen benötigen Sie für die Sterbeurkunde. Wenn die Person in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung verstorben ist, erfolgt dieser Schritt von allein.
Beschaffung wichtiger Dokumente
Jetzt gilt es, zu prüfen, was an bürokratischem Aufwand zu erledigen ist, und welche Fristen hierfür gelten. Dazu sammeln Sie umgehend die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen. Dies beinhaltet:
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde und Scheidungspapiere
- Laufende Verträge
- Mietverträge
- Versicherungsverträge
- Vollmachten und Verfügungen
- Testament
Sichten Sie alle Unterlagen und prüfen Sie, ob akuter Handlungsbedarf besteht. Dies gilt besonders für die Fristen, binnen derer Sie dem Versicherer den Todesfall melden müssen.
Wenn die verstorbene Person ein Testament errichtet und dies nicht in amtliche Verwahrung gegeben hat, suchen Sie danach. Wenn Sie mehrere Exemplare finden, sind Sie verpflichtet, alle dem Nachlassgericht vorzulegen!
Nach dem Todesfall innerhalb von 24 Stunden zu Erledigen
Versicherungen informieren
Melden Sie den Todesfall den Versicherungen des Verstorbenen (insbesondere Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, und bei Unfalltod Unfallversicherung) fristgerecht. Dies ist eventuell binnen 24 Stunden zu tun, bei anderen Versicherern haben Sie vielleicht auch 72 Stunden Zeit.
Angehörige informieren
Familie und Freunde zu verständigen ist wichtig und kann bei der Trauerbewältigung hilfreich sein. Daher empfehlen wir, den engsten Kreis noch am Todestag zu informieren. Dass dies in unserer Checkliste nicht an Punkt 1 steht, liegt daran, dass Freunde und Familie keine vertraglichen oder gesetzlichen Fristen vorschreiben, und es unter Umständen sogar nachteilig sein kann, wenn die traurige Nachricht die falschen Leute zu früh erreicht, etwa, bevor das Testament sichergestellt ist.
Bestattung organisieren
Ein Verstorbener darf bis zu 36 Stunden im eigenen Haus verbleiben. Bis dahin muss geklärt sein, wer für die Organisation der Bestattung zuständig ist. Bestattungspflichtig sind die Erben, die Ehepartner, die erwachsenen Kinder, oder die Geschwister des Verstorbenen (in dieser Reihenfolge). Je nach Bundesland gibt es weitere Sonderregelungen. Die Kosten sind aus dem Nachlass zu decken. Findet sich niemand, der die Bestattung organisiert, übernimmt dies das Ordnungsamt, und stellt dem/den Erben anschließend die Kosten in Rechnung.
Kontaktieren Sie einen Bestatter. Dieser nimmt zunächst einmal den Leichnam mit, und kann Ihnen gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen des Verstorbenen auch einige weitere Aufgaben abnehmen, so zum Beispiel die Meldung des Todesfalls beim Standesamt und den Versicherungen.
Nach dem Todesfall innerhalb von 3 Tagen zu Erledigen
Sterbeurkunde beantragen
Sofern der Bestatter dies nicht übernommen hat, müssen Sie binnen 3 Werktagen nach dem Todesfall das Standesamt informieren. Dort beantragen Sie gegen Vorlage von Personalausweis, Geburtsurkunde und Totenschein des Verstorbenen die Sterbeurkunde.
Das Standesamt informiert in der Regel sodann das Nachlassgericht. Stellen Sie sicher, dass dies wirklich geschieht.
Verträge kündigen oder umschreiben.
Der Erbe / die Erben sind ab dem Todeszeitpunkt Rechtsnachfolge der Verstorbenen, also für dessen Verträge und Verpflichtungen zuständig. Prüfen Sie alle Verträge des Verstorbenen darauf, ob diese weiterlaufen sollen, und lassen Sie sie ggf. auf sich umschreiben. Kündigen Sie Telefonverträge, Abonnements und Rundfunktbeitrag des Verstorbenen, damit diese nicht länger den Nachlass anzapfen.
Testament einreichen
Wenn Sie ein Testament gefunden haben, sind Sie verpflichtet, dieses beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen, damit mit der Verwaltung und Weitergabe des Nachlasses begonnen werden kann. Hat der Verstorbene ein Testament in amtliche Verwahrung gegeben, wird das Nachlassgericht umgekehrt Sie davon informieren.
Nach dem Todesfall innerhalb einer Woche zu Erledigen
Wohnsituation klären
Wenn der Verstorbene zur Miete gewohnt hat, müssen die Erben den Vermieter informieren und zeitnah entscheiden, was mit der Wohnung passiert. Lebt der überlebende Ehepartner weiterhin in der Wohnung, wird der Mietvertrag automatisch fortgesetzt. Andernfalls muss dieser unter Umständen zeitnah gekündigt und die Wohnung aufgelöst werden. Hierbei müssen etwaige letztwillige Verfügungen des Verstorbenen berücksichtigt werden.
Falls der Verstorbene selbst Vermieter war, sind die Erben auch hier seine Rechtsnachfolger, und müssen die Mieter informieren und die Mietüberweisungen entsprechend umleiten.
Krankenkasse informieren
Die gesetzliche Krankenversicherung endet mit dem Tod des Versicherten.
Rentenversicherung informieren
Unter Umständen haben überlebende Ehepartner und Kinder des Verstorbenen ein Recht auf Waisen- bzw. Witwenrente.
Bank kontaktieren
Informieren Sie innerhalb einer Woche die Bank über den Todesfall. Als Erbe sollten Sie sodann das Konto übernehmen, sowie eventuell bestehende Vollmachten prüfen und ggf. widerrufen.
ACHTUNG: Hierzu benötigen Sie in der Regel einen Erbschein. Dieser ist jedoch nicht in jedem Falle nötig, und die Beantragung eines Erbscheins ist teuer und gilt automatisch als Annahme des Erbes.
Wenn Sie sich also unsicher sind, beantragen Sie nicht vorschnell einen Erbschein, sondern kontaktieren Sie einen Anwalt und lassen Sie sich beraten!
Nach dem Todesfall innerhalb von drei Monaten zu Erledigen
Finanzamt informieren
Binnen drei Monaten nach dem Sterbefall müssen Sie wegen der Erbschaftssteuer das Finanzamt kontaktieren. Wenn Sie diese Frist versäumen, droht Ihnen eine Klage wegen Steuerhinterziehung.
Digitalen Nachlass regeln
Der digitale Nachlass wird seit einigen Jahren immer wichtiger. Dazu gehören beispielsweise die Übernahme und Auflösung von E-Mail-Postfächern und die Kündigung von Konten in sozialen Netzwerken gegen Vorlage der Sterbeurkunde.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Beratungstermin!
Hier finden Sie unser Kontaktformular
Über die Autoren
Dr. de Leve & Kersten
Dr. de Leve ist Fachanwalt für Erbrecht und wurde in diesem Bereich als Focus Top Anwalt ausgezeichnet. Rechtsanwalt Florian Kersten verfügt ebenso über eine jahrelange Erfahrung als Anwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei "Dr. de Leve & Kersten" befindet sich in Münster (Nordrhein-Westfalen). Von dort aus beraten und vertreten die Anwälte Mandanten bei den Themen Vorsorge, Werterhalt und Wertweitergabe aus ganz Deutschland.