Für den Fall, dass Sie einmal aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre persönlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, und darauf angewiesen sind, dass jemand finanzielle, rechtliche oder sonstige Dinge für Sie übernimmt, ist es in Ihrem Interesse, dass diese Verantwortung an eine Person gelangt, die Ihr Vertrauen genießt, und der Sie zum Einen die Fähigkeit zutrauen, diese Aufgabe zu übernehmen, und zum Anderen nahe genug stehen, um sicher zu gehen, dass dabei Ihre Wünsche berücksichtigt werden, und alles in Ihrem Sinne geschieht. Um genau das sicher zu stellen, gibt es die Betreuungsverfügung.
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// Inhaltsübersicht
- Was ist eine Betreuungsverfügung?
- Warum ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?
- Was kann man in einer Betreuungsverfügung bestimmen?
- Was sind die möglichen Aufgaben eines Betreuers?
- Wann greift eine Betreuungsverfügung?
- Welche Form muss eine Betreuungsverfügung haben?
- Muss eine Betreuungsverfügung notariell beglaubigt sein?
- Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
- Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
- Kann ich eine Betreuungsverfügung ändern oder widerrufen?
- Wer kann mir bei der Errichtung einer Betreuungsverfügung helfen?
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist ein Schreiben, mit dem Sie im Rahmen Ihres Selbstbestimmungsrechts entscheiden können, wer im Falle einer sogenannten „Geschäftsunfähigkeit“, also in einer Situation, in der Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können, dafür verantwortlich ist, dies für Sie zu übernehmen. Dies stellt für Sie die Möglichkeit da, Vorsorge zu treffen, damit Ihre Angelegenheiten im Ihrem Sinne und von einer Person Ihres Vertrauens geregelt werden, sollten Sie dazu einmal nicht in der Lage sein.
Warum ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass ein Mensch, der aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr alleine für sich sorgen kann, nicht sich selbst überlassen ist. Stellt ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit fest, wird dem Betreffenden durch das zuständige Amtsgericht ein Betreuer zur Seite gestellt. Hat derjenige keine Betreuungsverfügung errichtet, wählt das Gericht die Betreuungsperson aus. Dabei kann es sich um einen nahestehenden Angehörigen, aber auch um eine fremde Person handeln. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie diese Entscheidung frühzeitig selbst treffen.
Was kann man in einer Betreuungsverfügung bestimmen?
Es ist Ihnen überlassen, wie weitreichend und detailliert Sie Ihre Wünsche in einer Betreuungsverfügung ausformulieren wollen. Zunächst einmal bestimmen Sie die Betreuungsperson, indem Sie sie mit Namen und Anschrift nennen. Sie können auch mehrere Personen benennen, wobei Sie sich dann entscheiden sollten, ob Sie mehrere Personen mit unterschiedlichen Kompetenzen betrauen möchten, oder einen als Stellvertreter einsetzen.
Des Weiteren können Sie die Kompetenzen des Betreuers festlegen, also bestimmen, in welchen Bereichen er befugt ist, Entscheidungen zu treffen, und an Ihrer Stelle zu handeln. Wenn Sie möchten, können Sie diese Entscheidungen auch inhaltlich vorgeben. Hierzu ist es allerdings sinnvoll, neben der Betreuungsverfügung eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Hierzu später mehr.
Was sind die möglichen Aufgaben eines Betreuers?
In erster Linie übernimmt der Betreuer Ihre Vertretung im Rechtsverkehr, sowie die Verwaltung Ihres Vermögens und die Regelung laufender finanzieller Angelegenheiten.
Darüber hinaus können Sie Ihren Betreuer auch damit betrauen, bezüglich ihrer Lebensführung und gesundheitlicher bzw. Medizinischer Fragen Entscheidungen für Sie zu treffen. Je nachdem, wie viel Verantwortung Sie Ihrem Betreuer übertragen, reicht dies von der Entscheidung, ob Sie unter gewissen Umständen in ein Pflegeheim ziehen wollen, und, wenn ja, in welches, bis zu der Zustimmung oder Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen.
Wann greift eine Betreuungsverfügung?
Das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) muss eine Betreuungsperson für Sie bestimmen und einsetzen, wenn durch einen Arzt bei Ihnen eine Geschäftsunfähigkeit bzw. Eine Hilfsbedürftigkeit festgestellt worden ist, die auf körperliche oder geistige Behinderung, oder psychische Erkrankung zurück zu führen ist. Dies wäre beispielsweise gegeben, wenn Sie nach einem schweren Fall das Haus nicht mehr verlassen können (aber hellwach sind), oder sich in einem fortgeschrittenen Demenzstadium befinden. Wenn Sie eine Betreuungsverfügung erstellt haben, muss diese dabei berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass das Gericht davon erfährt, dass es eine Betreuungsverfügung gibt. Hierzu sollten Sie jemanden, idealerweise die von Ihnen gewählte Betreuerperson selbst, davon in Kenntnis setzen, dass Sie eine Verfügung verfasst haben, und wo sich diese befindet. Jede Person, die davon weiß, oder über ein Exemplar verfügt, ist im Eintrittsfall Ihrer Geschäftsunfähigkeit verpflichtet, Ihre Betreuungsverfügung dem Gericht umgehend zur Kenntnis zu bringen.
Das Gericht wird diese anschließend prüfen, und, sofern nichts gewichtiges dagegen spricht, Ihren Betreuer formell in seine Handlungsbefugnisse einsetzen.
In Ausnahmefällen kann das Gericht dies auch ablehnen, etwa, wenn sich herausstellen würde, dass der von Ihnen eingesetzte Betreuer Sie vergiftet hat, um die Vollmacht über Ihr Vermögen zu erhalten.
Welche Form muss eine Betreuungsverfügung haben?
Im Internet gibt es sogenannte „Muster“ oder „Vordrucke“ für Betreuungsverfügungen, die dann nur ausgefüllt zu werden brauchen. Dies ist jedoch nur bedingt sinnvoll, da Sie sich auf diesem Wege der Möglichkeiten berauben, die Betreuungsverfügung Ihren persönlichen Wünschen und Prioritäten entsprechend zu verfassen. Dafür gibt es keine bindende juristische Form.
Es genügt ein formloses, leserliches Schreiben, das, um rechtsgültig zu sein, folgende Kriterien aufweisen muss:
- Name, Geburtsdatum und Adresse des Verfassers
- Name, Geburtsdatum und Adresse des gewünschten Betreuers
- Gegebenenfalls Konkretisierungen hinsichtlich persönlicher Wünsche
- Datierte Unterschrift des Verfassers
Muss eine Betreuungsverfügung notariell beglaubigt sein?
Eine Beglaubigung schadet nicht, da der Notar dabei die Rechtsgültigkeit noch einmal prüft, ist aber nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung formulieren Sie Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Versorgung, für den Fall, dass sie diese in einer späteren Situation nicht äußern können. Sie können darin etwa erklären, welche medizinischen oder lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, von Schmerzbehandlung über Organspenden bis hin zur Wiederbelebung. Die Patientenverfügung richtet sich an den jeweils behandelnden Arzt und die darin gegebene Anweisung ist für diesen streng verbindlich.
In der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Betreuungsgericht dazu bestellt werden soll. Sie richtet sich an das Betreuungsgericht und an den Betreuer, und ist ein Ausdruck ihres Wunsches, keine Weisung.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?
Es geht bei der Betreuungsverfügung um die Auswahl einer Person für gewisse Aufgaben, die dann durch das Gericht eingesetzt wird. Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem durch Sie ausgewählten Bevollmächtigten die Befugnis, persönliche Angelegenheiten, die Sie in der Vorsorgevollmacht nennen, für Sie zu übernehmen.
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht beziehen sich im Wesentlichen auf den selben Bereich, haben dabei aber unterschiedlich weitreichende Auswirkungen. Es ist naheliegend, und sinnvoll, beide zu kombinieren, also in einer Betreuungsverfügung eine Vertrauensperson zu benennen, und diese durch eine Vorsorgevollmacht mit den entsprechenden Befugnissen auszustatten.
Kann ich eine Betreuungsverfügung ändern oder widerrufen?
Sie können jederzeit und nach Belieben Ihre Betreuungsverfügung ändern oder komplett widerrufen, so lange Sie sich medizinisch im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte besitzen. Dies gilt auch, wenn der Betreuungsfall bereits eingetreten ist. Lediglich, wenn Sie, etwa aufgrund einer Demenzerkrankung keine rechtsgültige Unterschrift mehr leisten können, können Sie keine Änderungen mehr vornehmen. Wenn Sie eine Änderung vorgenommen haben, versehen Sie diese mit Datum und bekräftigen Sie mit einer aktuellen Unterschrift. Wenn Sie die Verfügung ersatzlos widerrufen, sollten Sie jemanden davon in Kenntnis setzen, und das Dokument vernichten, um zu verhindern, dass keine Missverständnisse entstehen, falls der Betreuungsfall eintritt.
Wer kann mir bei der Errichtung einer Betreuungsverfügung helfen?
Sie können sich durch einen Notar oder durch einen Anwalt bei der Errichtung Ihrer Betreuungsverfügung beraten lassen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts hat hierbei den Vorteil, dass er Sie ganzheitlich zum Thema Vorsorge und Erbrecht beraten und sämtliche Dokumente für Sie rechtssicher anfertigen kann.
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Über die Autoren
Dr. de Leve & Kersten
Dr. de Leve ist Fachanwalt für Erbrecht und wurde in diesem Bereich als Focus Top Anwalt ausgezeichnet. Rechtsanwalt Florian Kersten verfügt ebenso über eine jahrelange Erfahrung als Anwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei "Dr. de Leve & Kersten" befindet sich in Münster (Nordrhein-Westfalen). Von dort aus beraten und vertreten die Anwälte Mandanten bei den Themen Vorsorge, Werterhalt und Wertweitergabe aus ganz Deutschland.