
Neben dem normalen Einzeltestament, in dem eine Person ihre Erbfolge selbst regelt, gibt es auch die Möglichkeit, als Ehegatten gemeinschaftlich den Nachlass zu regeln. Meist zielt dies darauf ab, durch ein Ehegattentestament den eigenen Partner erblich so zu begünstigen, dass dessen Auskommen für den Fall des eigenen Todes sichergestellt ist.
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// Inhaltsübersicht
- Wie funktioniert ein Ehegattentestament?
- Welche Arten von Ehegattentestament gibt es?
- Was muss man bei der Errichtung eines Ehegattentestamentes beachten?
- Welche Vor- und Nachteile hat ein Ehegattentestament?
- Kann man ein Ehegattentestament ändern oder widerrufen?
- Wie kann man ein Ehegattentestament anfechten?
- Was passiert mit einem Ehegattentestament im Scheidungsfall?
Wie funktioniert ein Ehegattentestament?
Ein Ehegattentestament ist eine gemeinsame Regelung der letztwilligen Verfügung von Todes wegen gemäß § 2265 BGB. Eheleute oder eingetragene Lebenspartner können einander darin für den Fall des Todes eines Partners abweichend von der gesetzlichen Erbfolge besonders begünstigen, um auf diese Weise die Aufteilung des Erbes auf eine Erbengemeinschaft zu verhindern und sicher zu stellen, dass der überlebende Partner finanziell versorgt ist. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die wirtschaftliche Existenz des überlebenden Partners bedroht wäre, beispielsweise wenn das gemeinsame Heim den Großteil des Erbes ausmacht, und dieses im Erbfall verkauft werden müsste, oder auch wenn ein Privatunternehmen zu vererben ist, das durch eine Erbengemeinschaft kaum fruchtbar geleitet werden könnte.
Die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben bleiben bestehen.
Personen, die in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können kein gemeinschaftliches Testament errichten, auch wenn sie vielleicht schon seit Jahrzehnten wie in einer Ehe leben. Lebensgefährten können nur durch ein einfaches Testament oder einen Erbvertrag begünstigt werden.
Welche Arten von Ehegattentestament gibt es?
Ein gemeinschaftliches Testament kann in verschiedenen Formen, und in verschiedenen Graden der gegenseitigen Abhängigkeit gestaltet werden:
1. Das Gleichzeitig gemeinschaftliche Testament
Von einem gleichzeitig gemeinschaftlichen Ehegattentestament spricht man, wenn zwei Eheleute zum gleichen Zeitpunkt ihre Testamente errichten, sodass diese als gemeinsamer Wille gedeutet werden können, ohne dass der Eine den Anderen inhaltlich dabei besonders berücksichtigt oder erblich bevorzugt. Sie können unabhängig voneinander geändert werden.
2. Das Gegenseitige Testament
Hierbei handelt es sich ebenfalls zum zwei Testamente, in denen die Verfasser jeweils ihren Ehegatten erblich begünstigen. Sie sind dadurch miteinander inhaltlich verknüpft, aber nicht wechselseitig abhängig.
3. Das wechselbezügliche Testament
Wenn die Ehegatten gemeinsam ein einziges Testament errichten, in dem sie ihre Entscheidungen in Bezug auf die des Anderen treffen, also alle Bestimmungen als gemeinsamen Willen in gegenseitiger Abhängigkeit formulieren, spricht man von einem Wechselbezüglichen Testament. Alle darin getroffenen Entscheidungen sind für beide Ehepartner bindend. Eine Sonderform des wechselbezüglichen Testamentes ist das sogenannte Berliner Testament, in dem beide Ehepartner sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und eventuell ihre Kinder als Schlusserben benennen.
Was muss man bei der Errichtung eines Ehegattentestamentes beachten?
Die Formvorschriften für ein Ehegattentestament unterscheiden sich nicht von denen für ein Einzeltestament: Um rechtsgültig zu sein, muss es Ihre vollen Namen enthalten, klar verständlich und präzise formuliert sein, und mit der datierten Unterschrift der Verfasser versehen sein. Sie können ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament errichten.
Entscheidende Punkte, die es insbesondere bei Ehegattentestamenten zu beachten gilt, sind das Maß der wechselseitigen Abhängigkeit ihrer darin getroffenen Entscheidungen, sowie das Vorhandensein von vorsorglichen Regelungen für den Fall, dass etwas unvorhergesehenes eintritt.
Was ist, wenn nach meinem Tode mein Partner eine Änderung im gemeinsamen Testament vornehmen will? Was ist, wenn unsere Kinder im Erbfall plötzlich ihren Pflichtteil verlangen, und doch alles verkauft werden muss? Um derartige Eventualitäten abzudecken, ist es ratsam, sich über die entsprechenden Optionen, wie Pflichtteils-Strafklauseln oder Änderungsklauseln bei einem Fachmann zu informieren.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Ehegattentestament?
Durch ein sorgfältig errichtetes Ehegattentestament, egal ob einseitig oder wechselseitig, können Sie sicherstellen, dass Ihr Ehepartner im Falle Ihres Todes versorgt ist, und Unklarheiten in der Erbfolge oder bösen Überraschungen durch entsprechende Klauseln vorbeugen.
Besonders sicher ist der Weg des gemeinsamen, wechselbezüglichen Testamentes, mit dem beide Ehepartner einander gleichermaßen begünstigen.
Die andere Seite der Medaille ist, dass Änderungen in gemeinsamen Testamenten gegenüber Einzeltestamenten komplizierter sind, und nach dem Tode eines Ehepartners der Überlebende an die einmal getroffenen Bestimmungen gebunden ist. Außerdem birgt ein gemeinschaftliches Testament steuerliche Nachteile für die Schlusserben, da diese am Ende für das Gesamterbe Erbschaftssteuern abführen müssen.
Kann man ein Ehegattentestament ändern oder widerrufen?
Eine einseitige Verfügung (wie ein Einzeltestament, oder auch eines von zwei gleichzeitig gemeinschaftlichen Testamenten) ist durch ihren Verfasser jederzeit änderbar oder widerrufbar.
Eine wechselseitige Verfügung, in der der Wille zweier Personen ausgedrückt ist, können allerdings auch nur durch beide Verfasser gemeinsam geändert oder widerrufen werden. Sie können gemeinsam jederzeit ihrem gemeinsamen Testament etwas hinzufügen, indem Sie einfach eine als solche kenntlich gemachte Änderung oder Ergänzung mit neu datierten Unterschriften dem Original hinzufügen. Wenn Sie grundsätzliche Änderungen vornehmen wollen, vielleicht infolge der Geburt eines gemeinsamen Kindes, vernichten Sie einfach das Original, und setzen Sie ein neues auf. Befindet sich Ihr Testament in amtlicher Verwahrung, reicht die Rückforderung aus, um es unwirksam zu machen.
All dies ist jedoch nur in gemeinsamem Einvernehmen möglich.
Eine gegenseitige bzw. wechselseitige Verfügung einseitig aufzukündigen, ist nur über einen Notar möglich. Der Widerruf ist erst wirksam, wenn er Ihrem Ehepartner zugegangen ist.
Dies ist jedoch nur möglich, solange beide Verfasser am Leben sind. Ist der im Testament vorgesehene Fall eingetreten und ein Partner verstorben, ist das Widerrufsrecht des Überlebenden erloschen, und die gemeinsame Willenserklärung bindend. Einseitige Änderungen können dann nur noch vorgenommen werden, wenn im gemeinsamen Testament eine Änderungsklausel eingefügt ist, die dies erlaubt. Ist dies nicht der Fall, können Sie versuchen, ein gemeinschaftliches Testament anzufechten.
Wie kann man ein Ehegattentestament anfechten?
Wenn Sie als Erb- oder Pflichtteilsberechtigter ein Testament anfechten wollen, können Sie dieses binnen eines Jahres nach dem Erbfall beim zuständigen Nachlassgericht tun, sofern Sie beweisen können, dass Sie einen Anfechtungsgrund haben. Dies sollten Sie im Vorhinein sicherstellen.
Mögliche Gründe für eine Anfechtung sind etwa, dass eine gemeinsame Verfügung auf einem Irrtum Ihrerseits beruhte, dass Sie getäuscht oder zur Zustimmung gezwungen wurden, oder Ihnen ein Erb- oder Pflichtteilsberechtigter zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung unbekannt oder noch ungeboren war.
Beachten Sie, dass bei erfolgreicher Anfechtung einer wechselseitigen Verfügung die gesamte Verfügung, also Ihre und Ihres Ehegatten Willenserklärungen sämtlich ungültig werden, und Sie danach ein neues Testament errichten müssen.
Wenn eine Anfechtung keine Erfolgsaussichten hat, liegt der letzte Ausweg aus der bindenden Bestimmung des gemeinsamen Testamentes darin, Ihr Erbe auszuschlagen und stattdessen Ihren Pflichtteil zu fordern.
Was passiert mit einem Ehegattentestament im Scheidungsfall?
Gerade hinsichtlich wechselbezüglicher Verfügungen unter Eheleuten stellt sich die Frage, wie vorzugehen ist, wenn die Ehe scheitert. Vor allem, da vielen Scheidungen eine längere Phase der Entfremdung oder gar des Streites vorausgeht, in der man sich nicht mehr über die Abwicklung solcher Angelegenheiten verständigt.
Ein Ehegattentestament basiert auf der Voraussetzung der gemeinsamen Ehe. Es kann nur errichtet werden, wenn die Ehe geschlossen ist, und wenn diese Ehe wieder geschieden wird, wird es gemäß § 2077 Abs. 1 BGB automatisch unwirksam. Die Beantragung der Scheidung reicht aus, falls ein Partner verstirbt, bevor die Scheidung vollzogen ist.
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Über die Autoren
Dr. de Leve & Kersten
Dr. de Leve ist Fachanwalt für Erbrecht und wurde in diesem Bereich als Focus Top Anwalt ausgezeichnet. Rechtsanwalt Florian Kersten verfügt ebenso über eine jahrelange Erfahrung als Anwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei "Dr. de Leve & Kersten" befindet sich in Münster (Nordrhein-Westfalen). Von dort aus beraten und vertreten die Anwälte Mandanten bei den Themen Vorsorge, Werterhalt und Wertweitergabe aus ganz Deutschland.