
Kein Testament vorhanden - Wer erbt?
Es ist ein Thema, mit dem sich die meisten Menschen nicht gern beschäftigen: der eigene Tod. Dabei sollte man sich durchaus Gedanken machen, was nach dem Ableben mit dem Vermögen passiert. Liegt zum Zeitpunkt des Erbfalls kein wirksames Testament vor, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist im BGB geregelt und hält einige überraschende Vorschriften bereit. In diesem Artikel zeigen wir die wichtigsten Fakten rund um die gesetzliche Erbfolge.
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// Inhaltsübersicht
- Was passiert, wenn ich kein Testament gemacht habe?
- Wer erbt etwas?
- Wie wird das Erbe aufgeteilt?
- Wann erben meine Eltern?
- Kann mein Partner ohne Testament erben?
- Was erben Ehepartner?
- Wie wirkt sich der Güterstand der Ehe auf das Erbe aus?
- Kann der überlebende Ehepartner mehr bekommen, wenn er die Erbschaft ausschlägt?
Was passiert, wenn ich kein Testament gemacht habe?
Hat man zu Lebzeiten auf ein Testament verzichtet, tritt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge ein. Diese funktioniert in Deutschland nach dem Prinzip der Ordnungen. Es gibt es Erben erster Ordnung, zweiter Ordnung, dritter Ordnung und so weiter. Stirbt ein Erblasser, der noch lebende Kinder hat, wird das Vermögen nach der Erbfolge ohne Testament gleichmäßig unter den Kindern aufgeteilt. Sie sind wie alle Nachkommen Erben erster Ordnung (§ 1924 BGB).
Wer erbt was? - die gesetzliche Erbfolge verständlich erklärt
Zuerst einmal geht die Erbfolge ohne Testament generationsmäßig nach unten: Solange es irgendwelche Nachfahren (das BGB spricht von „Abkömmlingen“) gibt, sind Geschwister, Eltern usw. des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Hat der Erblasser beispielsweise drei lebende Kinder und zwei Schwestern, so erben nur die Kinder zu gleichen Teilen. Die Schwestern gehen leer aus. Natürlich sind auch die Kinder vorrangig Erben ohne Testament vor den Enkelkindern. Aber Vorsicht: Lebt im obigen Beispiel ein Kind des Erblassers nicht mehr, so wird das dem Kind zustehende Drittel auf dessen etwaige Kinder aufgeteilt (§ 1924 Abs. 3 BGB). Denn auch die Enkel des Erblassers sind ja dessen Nachkommen und damit Erben erster Ordnung.
Wie wird das Erbe aufgeteilt?
Das Erbe ohne Testament wird unter den Nachkommen nach Stämmen aufgeteilt: Jedes Kind des Erblassers, ganz gleich ob es noch lebt oder schon gestorben ist, begründet einen Stamm. Hatte der Erblasser also drei Kinder, so zerfällt die Erbmasse in drei gleiche Teile: für jeden Stamm ein Drittel. Ist eines der drei Kinder schon gestorben, so wird das entsprechende Drittel auf dessen Nachkommen aufgeteilt, denn es ist ja das Drittel dieses Stammes. Dabei schließt der mit dem Erblasser am nächsten verwandte Abkömmling die von ihm selbst abstammenden Nachkommen von der Erbfolge aus (§ 1924 Abs. 2 BGB).
Wann erben meine Eltern?
Eltern des Erblassers sind Erben zweiter Ordnung (§ 1925 BGB). Das bedeutet, dass sie erst dann berücksichtigt werden, wenn es keine lebenden Nachkommen des Verstorbenen gibt. Sie erben in diesem Fall zu gleichen Teilen. Dann aber gilt das gleiche Verfahren wie bei den Erben erster Ordnung: Lebt ein Elternteil nicht mehr, so wird seine Hälfte unter seinen Abkömmlingen aufgeteilt. Das sind die Geschwister und Halbgeschwister des Verstorbenen. Das heißt, Geschwister erben ohne Testament nur dann etwas, wenn der Erblasser keine lebenden Nachkommen hat und mindestens ein Elternteil ebenfalls bereits verstorben ist.
Im Folgenden eine kurze Übersicht über die Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament:
- Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel, Ururenkel usw.
- Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten, Großneffen/-nichten usw.
- Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins, Neffen/Nichten 2. Grades usw.
- Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern, Großtanten/-onkel usw.
Kann mein Partner ohne Testament erben?
Vielen Menschen ist wichtig, dass der Partner, mit dem sie ihr Leben verbracht haben, auch nach ihrem Tod abgesichert ist. Doch ob der eigene Partner ohne Testament erben kann, hängt vor allem von einem Umstand ab: Bestand zum Zeitpunkt des Erbfalls eine Ehe mit dem Verstorbenen? Partner, die nicht mit dem Erblasser verheiratet waren, sind in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen. Ohne Testament erben sie überhaupt nichts.
Was erben Ehepartner?
Was Eheleute erben, ist in § 1931 BGB geregelt. Die Ehefrau oder der Ehemann des Erblassers bekommt neben Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkel usw.) ein Viertel des Vermögens. Neben Erben der zweiten Ordnung und neben Großeltern steht dem Überlebenden Ehegatten die Hälfte der Erbmasse zu. Leben nicht mehr alle Großeltern des Verstorbenen, wird deren Anteil nicht auf ihre Nachkommen (also Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins des Erblassers) aufgeteilt, sondern geht vollständig auf den Ehepartner über. Gibt es keine Erben erster und zweiter Ordnung und auch keine Großeltern mehr, so erbt der überlebende Ehegatte allein (§ 1931 Abs. 2 BGB).
Beispiel: Markus hat 10.000 € und ist mit Fiona verheiratet. Die beiden haben keine Kinder. Beide Eltern von Markus sind noch am Leben. Markus stirbt. Das Erbe wird folgendermaßen aufgeteilt: Es sind keine Abkömmlinge (Erben erster Ordnung) vorhanden. Deswegen erben die Eltern (Erben zweiter Ordnung). Neben diesen ist Fiona jedoch gesetzliche Erbin der Hälfte des Vermögens. Das heißt, Fiona bekommt 5000 €, die beiden Eltern jeweils 2500€.
Wie wirkt sich der Güterstand der Ehe auf das Erbe aus?
In den meisten Fällen leben Eheleute in sogenannter Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Dann erhöht sich der Erbteil automatisch um ein Viertel der Erbschaft (§ 1371 BGB). Das heißt, wenn bei Eheschließung nicht ausdrücklich etwas anderes als die Zugewinngemeinschaft festgelegt wurde, wird von der oben dargestellten Verteilung abgewichen und der überlebende Ehegatte erbt neben lebenden Abkömmlingen des Erblassers die Hälfte des Vermögens, neben den Erben zweiter Ordnung und den Großeltern drei Viertel.
Beispiel wie oben: Fiona erhält 7500 €, die Eltern jeweils 1250 €.
Kann der überlebende Ehepartner mehr bekommen, wenn er die Erbschaft ausschlägt?
Unter Umständen kann es klug sein, als überlebender Ehepartner das Erbe auszuschlagen. Dann greifen die Regelungen des Zugewinnausgleiches wie bei der Scheidung. Ein solches Vorgehen kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn der Verstorbene während der Ehe sein Vermögen viel mehr vergrößert hat als der überlebende Partner.
Zusammenfassung zur gesetzlichen Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge funktioniert nach Ordnungen: Hat der Erblasser lebende Nachkommen in gerader Linie, sind alle Vorfahren von der Erbfolge ausgeschlossen. Die Erbfolge ohne Testament funktioniert auch nach Stämmen: Lebt ein Erbberechtigter nicht mehr, wird sein Anteil auf seine Nachkommen verteilt. Eheleute erben neben Erben erster Ordnung ein Viertel (die Hälfte bei Zugewinnausgleich), neben solchen der zweiten Ordnung und neben Großeltern die Hälfte (drei Viertel bei Zugewinnausgleich), ansonsten allein.
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Über die Autoren
Dr. de Leve & Kersten
Dr. de Leve ist Fachanwalt für Erbrecht und wurde in diesem Bereich als Focus Top Anwalt ausgezeichnet. Rechtsanwalt Florian Kersten verfügt ebenso über eine jahrelange Erfahrung als Anwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei "Dr. de Leve & Kersten" befindet sich in Münster (Nordrhein-Westfalen). Von dort aus beraten und vertreten die Anwälte Mandanten bei den Themen Vorsorge, Werterhalt und Wertweitergabe aus ganz Deutschland.