In unserer digitalen Welt hinterlassen wir immer mehr Spuren im Internet. Aber was passiert mit unseren Accounts und Profilen, wenn wir einmal nicht mehr da sind? Wer hat Zugang zu unseren Online-Konten und Fotos? Wie kann man sicherstellen, dass unsere digitalen Erinnerungen in guten Händen bleiben?
In diesem Artikel gehen wir auf das Thema „digitaler Nachlass“ ein, beleuchten die aktuelle Rechtslage und zeigen, wie man beispielsweise seine Social-Media-Kanäle vererben kann.
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// Inhaltsübersicht
- Was bedeutet „Digitaler Nachlass“?
- Welche Gesetze gelten für den Digitalen Nachlass?
- Sind Social Media- Accounts vererbbar?
- Wie kann man seinen digitalen Nachlass selbst regeln?
Was bedeutet „Digitaler Nachlass“?
Im Zeitalter von Smartphones und Internet ist die digitale Sphäre für die meisten Menschen ein selbstverständlicher Bestandteil ihres täglichen Lebens geworden. Dies gilt im Bezug auf die Regelung persönlicher Angelegenheiten, Einkäufe, Finanzen, Unterhaltung, nicht zuletzt aber auch hinsichtlich des Soziallebens. Im Todesfall bleibt also, gerade bei den Jahrgängen ab 1970, neben dem „physischen“ Nachlass, auch „digitaler“ Nachlass, der in Online-Banking-Konten, Streaming-Abos, E-Mail-Adressen, und insbesondere in Konten in den sozialen Medien besteht. Auch Clouds mit Fotos und Dokumenten gehören dazu.
Die Erben sehen sich also nicht nur der Regelung der „üblichen“ Erbfall-Angelegenheiten gegenüber, sondern sind auch mit der Frage konfrontiert, ob, und wenn ja, wie sie im Online-Bereich die Rechtsnachfolge des Erblassers antreten können. Dies ist nicht zuletzt deswegen mit einigen Schwierigkeiten verbunden, weil alle digitalen Mitgliedschaften, Konten und Abos aus Datenschutzgründen immer mit Passwörtern gesichert sind. Die Erben sind also in den allermeisten Fällen gezwungen, sich an die Betreiber der jeweiligen Seiten zu wenden, um Zugriff zu erhalten.
Welche Gesetze gelten für den Digitalen Nachlass?
Die Gesetzgebung des Erbrechts erfolgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieses ist in seiner ursprünglichen Form im Jahre 1900 entstanden, und Erweiterungen, Veränderungen und Anpassungen an aktuelle Umstände dauern lange. Daher gibt es bis dato kein klares Gesetz über den Umgang mit dem digitalen Nachlass. Eigentlich sollte der digitale Nachlass selbstverständlich zum normalen Nachlass dazu gehören, es gab jedoch auch gegenteilige Gerichtsentscheidungen, die die datenschutzrechtlichen Einwände der Anbieter über das Recht der Erben stellten.
Der Rechtsstatus des digitalen Nachlasses befindet sich also auf unbestimmte Zeit in der Schwebe, was die ohnehin schwierige Lage enorm verkompliziert.
Sind Social-Media-Accounts vererbbar?
Solange kein Gesetz existiert, dass den Umgang mit dem Digitalen Nachlass klar regelt, ist die Vererbbarkeit von Konten in den sozialen Medien, bzw. der Umgang damit nach dem Tode eines Nutzers, weitestgehend der Entscheidung der Betreiber anheim gestellt, und unterscheidet sich je nach den AGBs des betreffenden Netzwerks.
Es kann also gut sein, dass einem Erben, der nach dem Tode eines Angehörigen versucht, Zugriff auf dessen Social Media Accounts zu nehmen, dies durch die Betreiber verweigert wird.
Allerdings haben sich in den letzten Jahren Fälle gehäuft, in denen Erben geklagt, und (prominent 2018 vom Bundesgerichtshof) Recht bekommen haben. Als Erbe, und damit automatischer Rechtsnachfolger des Erblassers, übernimmt man sämtliche Verträge, die dieser zu Lebzeiten abgeschlossen hat, und die nicht explizit mit dem Tod enden. Ein Konto in den sozialen Netzwerken ist ein solcher weiterlaufender Vertrag, also muss es auch vererbbar sein, und den Erben muss der Zugriff darauf gewährt werden.
Wirklich sicherstellen, was mit dem digitalen Nachlass passiert, kann bis dato allerdings nur der Erblasser selbst.
Wie kann man seinen digitalen Nachlass selbst regeln?
Genauso, wie Sie im Bezug auf Ihr normales Erbe alles selbst bestimmen können, können Sie auch im Vorhinein regeln, was nach Ihrem Tode mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich hierüber frühzeitig Gedanken zu machen, gerade weil es bislang keine einheitliche gesetzliche Lösung dafür gibt. Folgendes sollten Sie dabei erwägen:
- Passwörter zugänglich machen
Das Hauptproblem an der Abwicklung des digitalen Nachlasses sind die – zu Lebzeiten unverzichtbaren – Passwörter. Wenn Sie Ihre wichtigsten Unterlagen zur schnellen und umfassenden Einsichtnahme durch Ihre Erben zusammenstellen (und das sollten Sie tun), denken Sie daran, die aktuellen digitalen Passwörter dort zu hinterlegen. So erleichtern Sie Ihren Erben den Zugang zu Ihrem digitalen Nachlass, und ersparen ihnen die Auseinandersetzung mit den Betreibern. - Testamentarische Vererbung
Betrachten Sie Ihren digitalen Nachlass als selbstverständlichen Teil Ihres Erbes, und erwähnen Sie ihn dementsprechend explizit in Ihrem Testament. Treffen Sie dort selbst eine klare Regelung, welche Person Zugriff auf Ihre digitalen Konten nehmen, und wie sie damit verfahren soll. Eine solche testamentarische Regelung ist – sofern das Testament formell gültig ist – bindend! Wie ein formell gültiges Testament aussehen soll, erfahren Sie hier: Testament richtig aufsetzen. - Vorsorgevollmacht
Wenn Sie zur Regelung Ihrer Angelegenheiten für den Fall einer Unfalls- oder krankheitsbedingten eigenen Unfähigkeit eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, können Sie auch in diesem Rahmen eine Person zum Zugriff auf Ihren digitalen Nachlass bevollmächtigen. Achten Sie hierbei nur darauf, dass diese Vollmacht ausdrücklich über Ihren Tod hinaus gelten muss! Wie Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, erfahren Sie hier: Rechtssicher vorsorgen mit einer Vorsorgevollmacht.
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Über die Autoren
Dr. de Leve & Kersten
Dr. de Leve ist Fachanwalt für Erbrecht und wurde in diesem Bereich als Focus Top Anwalt ausgezeichnet. Rechtsanwalt Florian Kersten verfügt ebenso über eine jahrelange Erfahrung als Anwalt für Erbrecht.
Die Kanzlei "Dr. de Leve & Kersten" befindet sich in Münster (Nordrhein-Westfalen). Von dort aus beraten und vertreten die Anwälte Mandanten bei den Themen Vorsorge, Werterhalt und Wertweitergabe aus ganz Deutschland.