
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine Spezialform des Ehegattentestamentes, mit der sichergestellt werden soll, dass beim Tode eines Ehepartners der Andere durch das gemeinsame Vermögen finanziell versorgt ist und dieses nicht auf eine Erbengemeinschaft aufgeteilt wird. Doch bei der Aufsetzung eines Berliner Testamentes gilt es eine Vielzahl von Eventualitäten abzuwägen und zu berücksichtigen. So...Weiterlesen
Ehegattentestament
Neben dem normalen Einzeltestament, in dem eine Person ihre Erbfolge selbst regelt, gibt es auch die Möglichkeit, als Ehegatten gemeinschaftlich den Nachlass zu regeln. Meist zielt dies darauf ab, durch ein Ehegattentestament den eigenen Partner erblich so zu begünstigen, dass dessen Auskommen für den Fall des eigenen Todes sichergestellt ist. Sie haben individuelle Fragen zum...Weiterlesen
Testament
Wer selbst darüber entscheiden möchte, wie nach seinem Tode sein Nachlass verteilt wird, oder aus persönlichen Gründen mit der gesetzlichen Erbfolge nicht zufrieden ist, der hat die Möglichkeit, diese durch die sogenannte „gewillkürte Erbfolge“ zu ersetzen, indem er ein Testament verfasst. Dabei gibt es jedoch Vorschriften zu beachten, und um sinnvoll ein Testament errichten zu können, und...Weiterlesen