Es ist grundsätzlich sinnvoll, sich möglichst frühzeitig Gedanken darüber zu machen, was eines Tages mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Dies umfasst sowohl Geldanlagen und Barvermögen, als auch Wertgegenstände, Immobilien, oder andere dingliche Bestandteile Ihres Eigentums, die eines Tages als Bestandteil Ihres Nachlasses in den Besitz irgendeiner anderen Person übergehen werden.
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Die Steuer ist ein wesentlicher Faktor bei allen erbrechtlichen Überlegungen. Wenn Sie daran überlegen, wie Sie Ihren Nachlass ordnen, und was Sie wem auf welchem Wege vererben wollen, spielt die Frage, wie sich dabei am besten Steuer sparen lässt, natürlich eine entscheidende Rolle.
Die deutsche Erbschaftssteuergesetzgebung, zu finden im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geht...Weiterlesen
Die Schenkung ist eine sogenannte „unentgeltliche Zuwendung“, also eine einseitige Transaktion von Vermögenswerten zwischen zwei lebenden Personen, und unter der volkstümlichen Bezeichnung „Verteilen des Erbes mit warmen Händen“ die gebräuchlichste Form der vorweggenommenen Erbfolge. Sie kann, je nachdem, worum es sich bei dem Geschenk handelt, als Handschenkung, also als formlose Übergabe,...Weiterlesen
Je nach dem, welche Form der lebzeitigen Vermögensübertragung Sie wählen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, vertraglich Bedingungen an diese Vermögensübertragung zu knüpfen.
Sie können, sofern Sie einen Übergabevertrag zur schriftlichen Regelung der Vermögensübertragung aufsetzen, in diesem individuell festlegen, ob Sie diese an Auflagen binden, welche das sind, und ob Sie sich etwa bei...Weiterlesen
Eine Möglichkeit der lebzeitigen Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge ist die Zuwendung unter Eheleuten. Dies hat zunächst nichts mit Erbfolgeregelungen zu tun, in denen Sie Ihren Ehepartner bevorzugen, zum Alleinerben bestimmen, oder durch ein Berliner Testament allen anderen Erben voranstellen. Es geht hierbei um die Möglichkeit, vor dem Erbfall bereits Vermögenswerte, die...Weiterlesen
Aussteuer und Mitgift sind zwei veraltet wirkende, und oft irrtümlich synonym gebrauchte Begriffe, denen man spontan keine besondere steuer- oder erbrechtliche Bedeutung zumessen würde.
Tatsächlich sind sie jedoch nach wie vor gängige Praxis in Deutschland, und stellen neben Schenkungen und ehelichen Zuwendungen eine Möglichkeit der Lebzeitigen Vermögensübertragung auf die eigenen Kinder...Weiterlesen