Wenn Sie einen Nachlass von geringem Umfang an einen Alleinerben oder hälftig Ihren beiden Kindern vererben möchten, stellt dies erfahrungsgemäß kein Problem dar und ist schnell erledigt.
In den meisten Fällen gestaltet sich die Nachlassverteilung jedoch etwas schwieriger; Da gibt es streitsüchtige Erben, die ihren unehelichen Halbgeschwistern nicht das Schwarze unter dem Nagel gönnen, da...Weiterlesen
Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass die nächsten Angehörigen eines Erblassers grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, im Erbfall einen Anteil an dessen Nachlass zu erhalten. Dieser Grundsatz bildet sozusagen das gesetzliche Gegengewicht zur Freiheit des Erblassers, sein Vermögen nach seinen Wünschen zu verteilen. Den gesetzlichen Mindestanteil, den ein nahestehender Angehöriger vom...Weiterlesen
Nach deutschem Recht hat jeder die Möglichkeit, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge sein Vermögen auf Personen seiner Wahl zu verteilen. Man kann dies bereits zu Lebzeiten tun (durch Schenkungen), oder den Erbfall infolge des eigenen Todes durch einen Erbvertrag oder ein Testament regeln. Man kann jede beliebige Person als Erben einsetzen. Doch was ist, wenn jemand bestimmtes gerade...Weiterlesen
Vor- und Nacherbfolge hat nichts mit vorweggenommener Erbfolge zu tun. Vielmehr handelt es sich um eine Erbfolgeregelung, die dem Erblasser eine weitreichende Kontrolle über das eigene Erbe durch eine Vorausplanung ermöglicht. Durch die Vor- und Nacherbfolge kann man nämlich die Weitergabe eines Erbes über mehrere Generationen hinweg regeln. Dies ist in gewissen Situationen ein sehr...Weiterlesen
Es gibt viele verschiedene Gründe, aus denen man einen Menschen testamentarisch mit besonderen Wertgegenständen bedenken möchte. Möglicherweise haben Sie einen Enkel, der, solange seine Eltern leben, nicht gesetzlicher Erbe, und noch minderjährig ist, aber eines Tages einen bestimmten Gegenstand aus Ihrem Nachlass erhalten soll. Oder ein Angehöriger ist durch Behinderung auf Unterstützung...Weiterlesen
Nehmen wir an, jemand verletzt sich bei einem Autounfall lebensgefährlich und wird mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Seine nächsten Angehörigen werden verständigt und eilen herbei. Der Patient ist ansprechbar, liegt aber den Ärzten zufolge bereits im Sterben. Da er seinen frühen Tod nicht ahnen konnte, hat er kein Testament errichtet, möchte jedoch seine Erbfolge noch selbst...Weiterlesen
Wenn man sich um die Regelung des eigenen Nachlasses kümmert, macht man sich insbesondere Gedanken darüber, dass die eigenen Erben einmal gut versorgt und finanziell abgesichert sind. Dies gilt ganz besonders dann, wenn einer der potentiellen Erben durch körperliche oder geistige Behinderung beeinträchtigt ist, und lebenslang besonderer Pflege und Aufmerksamkeit bedarf. Auf dem Wege der...Weiterlesen
Alternativ zum Testament können Sie die Übertragung Ihres Vermögens auf einen Erben Ihrer Wahl auch durch Abschluss eines Vertrages regeln. Dieser wird zwischen Ihnen und Ihrem Wunscherben abgeschlossen und im Erbfall umgesetzt. Auf diese Weise können Sie dem Erben seine Erbschaft im Vorhinein rechtlich zusichern, ohne auf eine vorzeitige Erbfolge zurückgreifen zu müssen.
Wie ein solcher...Weiterlesen
Das Berliner Testament ist eine Spezialform des Ehegattentestamentes, mit der sichergestellt werden soll, dass beim Tode eines Ehepartners der Andere durch das gemeinsame Vermögen finanziell versorgt ist und dieses nicht auf eine Erbengemeinschaft aufgeteilt wird. Doch bei der Aufsetzung eines Berliner Testamentes gilt es eine Vielzahl von Eventualitäten abzuwägen und zu berücksichtigen. So...Weiterlesen
Neben dem normalen Einzeltestament, in dem eine Person ihre Erbfolge selbst regelt, gibt es auch die Möglichkeit, als Ehegatten gemeinschaftlich den Nachlass zu regeln. Meist zielt dies darauf ab, durch ein Ehegattentestament den eigenen Partner erblich so zu begünstigen, dass dessen Auskommen für den Fall des eigenen Todes sichergestellt ist.
Sie haben individuelle Fragen zum...Weiterlesen