Mit dem Tode eines Menschen werden seine Erben seine Rechtsnachfolger. Sie übernehmen also nicht nur sein Vermögen und seine Eigentumsrechte, sondern auch seine vertraglichen Verpflichtungen. In den allermeisten Fällen hat der Erblasser sich nicht langfristig auf sein Ableben vorbereitet und alle Angelegenheiten - von der Abzahlung seines Hauses bis zur Kündigung seines...Weiterlesen
Eine Menge Dinge, die im Erbfall eine Rolle spielen, vor allem finanzieller Art, entscheiden und berechnen sich anhand der Höhe des Nachlasses. Die Entscheidung, ob man als Erbe die Erbschaft annimmt oder lieber ausschlägt, ob man den Pflichtteil fordert, wie hoch dieser tatsächlich ausfällt, eventuell anfallende Notarkosten, zu zahlende Erbschaftssteuern usw. - alles richtet sich nach dem...Weiterlesen
Nicht nur vorhandenes Vermögen wird nach dem Tod auf den oder die Erben übertragen, sondern ebenso alle vertraglichen Bindungen, Schulden und sonstige offenen Verpflichtungen. Beim Alleinerben ist das sofort der Fall, sobald der Nachlass gesichtet ist. Bei der Erbengemeinschaft geschieht dies sobald die Aufteilung (Auseinandersetzung) stattgefunden hat. Anschließend existiert kein...Weiterlesen
Nachdem jemand verstorben ist, kommt jede Menge Arbeit auf die nächsten Angehörigen zu. Neben der Trauerbewältigung ist jede Menge Papierkram zu erledigen und insbesondere die Erben des Verstorbenen, die dessen Rechtsnachfolge antreten, müssen Kontakt zu Vertragspartnern, Schuldnern, Gläubigern, Banken, Ämtern, und Versicherungen aufnehmen, um Verträge zu kündigen oder umzuschreiben und...Weiterlesen
Wenn durch die gesetzliche Erbfolge oder durch testamentarische Bestimmung mehrere Personen als Erben gelten, erben diese zunächst den ungeteilten Gesamtnachlass als Erbengemeinschaft. Die Aufteilung des Nachlasses - Erbauseinandersetzung genannt - muss dann, gemäß den jeweiligen gesetzlichen oder testamentarischen Bestimmungen, durch die Erbengemeinschaft oder (wenn der Erblasser dies so...Weiterlesen
Wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, erben diese den Nachlass zunächst ungeteilt und gemeinschaftlich. Sie bilden eine sogenannte „Gesamthandsgemeinschaft“, das bedeutet, dass der Nachlass als Ganzes der Gemeinschaft als Ganzes gehört. Die Aufgabe der Erbengemeinschaft besteht in der Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses gemäß den jeweiligen gesetzlichen oder testamentarischen...Weiterlesen
Eine Möglichkeit, einen Erben aus der Erbfolge auszuschließen, bzw. eine ungewollte Erbschaft zu vermeiden, ist der Erbverzicht.
Dieser muss in Form einer wechselseitigen vertraglichen Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben gestaltet sein. Im folgenden Rechtsberatungstext erklären wir den Erbverzicht.
Sie haben individuelle Fragen zum Erbrecht oder benötigen einen Partner...Weiterlesen
Grundsätzlich gilt der Begriff der „Erbschaft“ eher als positiv konnotiert – Eine Erbschaft zu machen ist kein Grund, sich zu beschweren. Trotzdem gibt es Situationen, in denen man als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe gerne auf die Erbschaft verzichten würde. Die Gründe hierfür können mannigfaltig sein, und reichen von persönlichen, moralischen Gründen über konkrete wirtschaftliche...Weiterlesen
Der Tod eines nahen Angehörigen bedeutet normalerweise eine große emotionale Belastung. Doch zusätzlich zur Trauerbewältigung kommt eine Menge zu erledigender Dinge auf Sie zu:
Es gilt, die richtigen Stellen binnen vorgeschriebener Fristen vom Todesfall zu unterrichten, Unterlagen zu sammeln, sich um Verträge zu kümmern und so weiter.
Hierbei kann man leicht den Überblick verlieren, und...Weiterlesen
Wenn eine Person mehrere Erben hat, bilden diese im Erbfall zwangsläufig eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinsam verwaltet und dessen Aufteilung regelt und durchführt. Mehr zum Thema Erbengemeinschaft erfahren Sie hier . Der Erblasser kann jedoch durch letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) nicht nur bestimmen, wen er zum Erben einsetzt, sondern auch wie sein Erbe auf...Weiterlesen